Die Streichung des Paragrafen 219a StGB ist wichtig und es ist gut, dass dieser aus dem Strafgesetzbuch genommen wird !
Es bedeutet mehr Selbstbestimmung für Frauen und Mädchen und das heißt auch, dass Ärzt*innen, nicht länger durch ein Werbegebot kriminalisiert werden
Es ist ohnehin ein ganz schwieriger Weg für Frauen, sich mit dem Gedanken eines Schwangerschaftsabbruches beschäftigen zu müssen:
Deshalb darf ihnen nicht der fachärztliche Rat aus dem Web verwehrt werden !
Deswegen: Streichung des Paragrafen 219a StGB