Abschaffung des Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch !
Die Streichung des Paragrafen 219a StGB ist wichtig und es ist gut, dass dieser aus dem Strafgesetzbuch genommen wird ! Es bedeutet mehr Selbstbestimmung für Frauen und Mädchen und das heißt auch, dass Ärzt*innen, nicht länger durch ein Werbegebot kriminalisiert werden Es ist ohnehin ein ganz schwieriger Weg für Frauen, sich mit dem Gedanken eines Schwangerschaftsabbruches beschäftigen zu müssen: Deshalb darf ihnen nicht der fachärztliche Rat aus dem Web verwehrt werden ! Deswegen: Streichung des Paragrafen 219a StGB